Stand: 8. September 2026
BS-Sentinel ist eine Alarm-App für den Bereitschaftsdienst. Sie zeigt Störungen an überwachten Anlagen an und ermöglicht es, sie zu quittieren. Sie ist kein Angebot für die Allgemeinheit: Ohne Einladungscode und PIN, die der Betreiber der jeweiligen Zentrale vergibt, lässt sie sich nicht benutzen.
Verantwortlich für die Verarbeitung der über diese App erhobenen Daten ist der Betreiber der Zentrale, mit der sich die App verbindet:
[FIRMENNAME – BITTE EINTRAGEN]
[STRASSE UND HAUSNUMMER]
[PLZ UND ORT]
E-Mail: [E-MAIL-ADRESSE]
Telefon: [TELEFONNUMMER]
[Falls ein Datenschutzbeauftragter benannt ist, gehört er hier hin – sonst diesen Absatz löschen.]
Die App spricht ausschließlich mit der Zentrale, deren Adresse bei der Anmeldung
eingetragen wurde – im Regelfall
https://sentinel.bonke-systems.de. Die Verbindung ist durchgehend
verschlüsselt (HTTPS). Übertragen wird:
| Wann | Was | Wozu |
|---|---|---|
| Bei der Anmeldung | Einladungscode, PIN und ein selbst vergebener Name für das Telefon (voreingestellt der Gerätename, z. B. „iPhone von Julian“) | Prüfen, ob dieses Telefon Alarme empfangen darf, und es in der Verwaltung unterscheidbar machen |
| Nach der Anmeldung und bei jedem Start | Der Gerätetoken von Apple (APNs) | Damit die Zentrale dieses Telefon überhaupt rufen kann |
| Bei jeder Anfrage | Der Geräteschlüssel, den die Zentrale bei der Anmeldung vergeben hat | Ausweis des Telefons gegenüber der Zentrale |
| Beim Quittieren | Die Kennung des quittierten Vorfalls | Festhalten, dass sich jemand des Vorfalls angenommen hat |
Ein Passwort wird nicht übertragen und nicht gespeichert. Der Geräteschlüssel berechtigt nur dazu, die eigenen Alarme zu lesen und zu quittieren – nicht dazu, die Überwachung zu ändern.
Die App zeigt das Lagebild an, das die Zentrale liefert. Darin stehen die Namen der überwachten Standorte, Geräte und Prüfungen, der Text der Störungsmeldungen, der Name der angemeldeten Person und – bei bereits quittierten Vorfällen – der Name derjenigen Person, die quittiert hat.
Es handelt sich um betriebliche Daten des Verantwortlichen. Personenbezug entsteht vor allem dort, wo Namen von Beschäftigten auftauchen.
Die App legt in ihrem eigenen, für andere Apps nicht lesbaren Bereich ab: die Adresse der Zentrale, den Geräteschlüssel, den Namen der angemeldeten Person, den zuletzt gemeldeten Apple-Token und den Zeitpunkt des letzten Kontakts zur Zentrale.
Diese Daten werden vollständig gelöscht, sobald man sich in der App abmeldet oder die App vom Telefon entfernt.
Alarme erreichen das Telefon über den Apple-Push-Dienst (Apple Push Notification service). Das lässt sich unter iOS nicht umgehen – es ist der einzige Weg, auf dem eine App gerufen werden kann, ohne dauerhaft zu laufen.
Das bedeutet: Der Gerätetoken und der Text der Alarmmeldung laufen über Server von Apple. Eine Meldung enthält in der Regel den Namen des betroffenen Standorts und Geräts sowie den Störungstext. Empfänger ist Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA; eine Übermittlung in die USA findet statt. Apple ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert.
Wer das vermeiden will, hat zwei Möglichkeiten:
Beim ersten Start fragt die App, ob sie Mitteilungen anzeigen darf. Ohne diese Zustimmung kann sie ihren Zweck nicht erfüllen – es kommt dann kein Alarm an. Die Zustimmung lässt sich jederzeit in den Einstellungen des Telefons widerrufen.
Alarme werden als zeitkritisch zugestellt, damit sie Fokus und „Nicht stören“ durchbrechen. Ist die Erlaubnis für kritische Hinweise erteilt, werden sie auch bei stummgeschaltetem Telefon hörbar; auch dafür wird gesondert gefragt.
Die Verarbeitung dient der Durchführung des Bereitschaftsdienstes. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags oder eines Beschäftigungsverhältnisses), ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie – soweit Beschäftigte betroffen sind – § 26 BDSG. Das berechtigte Interesse besteht darin, Störungen an überwachten Anlagen ohne Verzug an die diensthabende Person zu melden.
Der Gerätetoken und die Zuordnung des Telefons werden gelöscht, sobald das Telefon in der Verwaltung der Zentrale als Empfänger entfernt wird oder sich in der App abmeldet. Vorfälle und Quittierungen bleiben im Protokoll der Zentrale, solange sie zum Nachweis des Bereitschaftsdienstes gebraucht werden. [Aufbewahrungsfrist eintragen, falls eine festgelegt ist.]
Es besteht das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Anfragen richten sich an die unter Nummer 1 genannte Anschrift.
Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Ändert sich, welche Daten die App überträgt, wird diese Seite angepasst. Maßgeblich ist die jeweils hier veröffentlichte Fassung; das Datum steht oben.